Ab '29 Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück verboten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ab '29 Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück verboten

Das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück wird ab dem 1. Januar 2029 in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst.